zur Kenntnis genommen

Sachvortrag:

 

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Baugebiet Seestall „Lechhaldenfeld“: Problematik Stellplätze
Vorlage: GFu/2021/7052

 

Sachvortrag:

 

Im Bebauungsplan Lechhaldenfeld sind für Einzelhäuser zwei Wohneinheiten zugelassen, für Doppelhäuser vier Wohneinheiten. D.h. dass bei Ausschöpfung der möglichen Wohneinheiten 2 bzw. 4 Stellplätze nachzuweisen sind.

 

Stellplätze dürfen nur im Baufenster (blau) oder in den dafür ausgewiesenen Flächen (rot) angelegt werden.

 

Problematik: die Flächen für Stellplätze (rot) sind relativ eng bemessen, d.h. dass bei Ausschöpfung der Wohneinheiten Stellplätze im Baufenster (blau) unterzubringen sind, was dann folglich auf Kosten von Wohnraum im Erdgeschoss erfolgen muss. Dies führt bereits jetzt dazu, dass eine Befreiung beantragt wurde und es ist wahrscheinlich, dass noch weitere Anträge auf Befreiung gestellt werden.

 

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans hatte man die Absicht einer möglichst geringen Flächenversiegelung. Eine Stellungnahme des Planungsverbands liegt im RIS bei.

 

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan wird nicht geändert.

 

Abstimmungsergebnis:      dafür:         14         Stimmen

                                          dagegen:    0           Stimmen