beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan Asch Ortskern 1 (westlich der Pfarrkirche) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche dargestellt. Es sollen bei unveränderter Kubatur zwei zusätzliche Wohneinheiten mit 3 + 4 Stellplätzen eingebaut werden. Der Stellplatznachweis ist vollständig erbracht, er erfolgt über die Planzeichnung.

Es ist eine isolierte Abweichung von Art.6 BayBO, erforderlich. Die Abstandsflächen werden über die Mitte der öffentlichen Straße überschritten. Beim geplanten Umbau wird die Kubatur des bestehenden Gebäudes nicht verändert. Durch die Umbaumaßnahme entstehen keine neuen Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke. Die Überschreitung der Abstandsfläche begründet sich in der bestehenden Gebäudeaußenkante. Diese liegt auf der verpflichtenden Baugrenze welche durch den Bebauungsplan vorgegeben ist.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

Die Anordnung der Stellplätze wurde überarbeitet, es besteht nun Konsens mit den Straßenbaulastträgern StBA Weilheim und LRA Landsberg mit deren anliegenden Straßen.

Auf die Anlagen wird verwiesen.

 


Beschluss:

 

Zum BA 62/2021Fu, Einbau von zwei Wohneinheiten in den Bestand auf dem Grundstück FlNr. 150 Gemarkung Asch, Lechsbergstraße 2, inkl. Abweichung v. Art. 6 BayBO, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (abw. GRM Kneißl)