beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es sollen in dem Gebäude, welches mit zwei Wohneinheiten errichtet wurde, zusätzliche Wohnungen geschaffen werden. Das ist durch umfangreiche Umbaumaßnahmen und Dachgeschoßausbau geplant. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 79/2021, Nutzungsänderung und Umbau eines MFH mit 2 WE zu MFH mit 5 WE auf dem Grundstück FlNr. 583 Gemarkung Leeder, Bahnhofstraße 20, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen