beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Seestall „Lechhaldenfeld“, Römerfeld 7. Es wird gefragt ob:

·         Die Garage mit Nebenraum für Batteriespeicher 9m Grenzbebauung haben darf statt wie vorgesehen 6m

·         Das Haus mit einer Wiederkehr gebaut werden darf, obwohl die Dachneigung unter 35° liegt (Wiederkehr sind laut Bplan nur bei einer Dachneigung über 35°zulässig)

Es bestehen keine Einwendungen seitens der Verwaltung, da durch den vorgelegten Entwurf eine geringere Flächenversiegelung erzielt werden kann, als bei einer Planung die bei gleicher Geschoßflächenzahl das komplette Baufenster ausnutzt. (Länge Baufenster: 17m, Länge geplantes BV: 14,50m) Die Grundzüge der Planung werden nach Ansicht der Verwaltung nicht berührt, da das der bisherigen Planung zugrundeliegende Leitbild nicht verändert wird, oder zum Verlust des planerischen Grundgedankens führt.

Der Entwurf erscheint insgesamt harmonisch und würde sich in das Baugebiet und in das Ortsbild einfügen. Auf die Anlage und die Begründung der Bauherren wird verwiesen.

 


Beschluss:

 

Zur Anfrage isolierte Befreiungen vom Bplan Lechhaldenfeld, auf dem Grundstück FlNr.  94/16, Gemarkung Seestall, Römerfeld 7; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen