Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche
ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben ist ein Ersatzneubau für eine bereits abgerissene Lagerhall mit
ca. der gleichen Größe, dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt
einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).
Beschluss:
Zum BA 82/2021; Neubau einer landwirtschaftlichen
Lagerhalle, auf dem Grundstück FlNr. 2584; Gemarkung Leeder, Welden 14; wird
das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für
Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des
Bauherrn feststellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen