beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan „Ortsausgang Leeder-Nord“ und wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es werden 3 Abweichungen beantragt:

1.    Überschreitung der zul. GRZ (Grundfläche) um 16,56m²

2.    Überschreitung der zul. GFZ (Geschossfläche) um 34,31m²

3.    Flachdach mit Dachterrasse über geplantem Anbau.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, weil nur bei 2 von 13 Baugrundstücken im Umgriff des Bplan die GRZ und die GFZ als absolute Zahlen festgelegt sind, bei allen Übrigen beziehen sich diese auf die Grundstücksgröße. Das angefragte Bauvorhaben ist das größte Grundstück im Geltungsbereich und die Ergänzungen der Flächen sind als geringfügig zu betrachten.

Bei erdgeschossigen Anbauten sind Pultdächer zulässig mit minimal 11 Grad, die angefragte Terrasse würde sich vom Gefälle nicht optisch wahrnehmbar davon unterscheiden und auch nicht zum Verlust des planerischen Grundgedankens führen. Es wäre im Baugebiet die erste Terrasse in dieser Bauart und Größe.

 


Beschluss:

 

Zu den isolierten Befreiungen vom Bebauungsplan, Bauantrag BA 83/2021, Anbau eines Schlafzimmers und Umnutzung zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 554/46 Gemarkung Leeder, Michael-Rehle-Str. 12, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Die Gemeinde erklärt nicht, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen