beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Es soll auf dem bisher unbebauten Grundstück ein Wohnhaus mit drei Wohneinheiten errichtet werden.

Stellplatznachweis ist erbracht, GRZ I von 0,2 und GRZ II von 0,42 orientieren sich an der umliegenden Bebauung

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 85/2021, Wohnhausneubau mit drei Wohneinheiten und drei Garagen und drei Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 581/3 Gemarkung Leeder, Eichenweg 8, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen