Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung)
und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt.
Es soll auf dem bisher unbebauten Grundstück ein Wohnhaus mit drei Wohneinheiten errichtet werden.
Stellplatznachweis ist erbracht, GRZ I von 0,2 und GRZ II von 0,42 orientieren sich an der umliegenden Bebauung
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen