beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

Der Bürgermeister informiert über einen Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Es geht um einen Anbau für einen Frisörsalon an ein Wohnhaus im Bereich des Bplanes Leeder „Wegäcker“, allg. Wohngebiet.

Es sind isolierte Befreiungen vom Bplan notwendig.

4.6 Im Bereich der Vorgartenzone sind keine Stellplätze zulässig.

6.2.1 Hauptgebäude sind nur mit Satteldächern und mittigem First auszubilden.

6.2.2 Die Dacheindeckung ist auf kleinformatige Dachziegel oder Dachsteine beschränkt.

 

Begründung Planer:

Der Stellplatz in der Vorgartenzone wirkt sich nicht negativ auf das Gesamtbild aus, denn es gibt in der Nachbarbebauung schon mehrere Stellplätze in der Vorgartenzone.

Der Anbau würde mit einem Satteldach sehr massiv wirken und die Belichtung zum Hauptgebäude wäre beeinträchtigt.

Weiter befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits Nebengebäude mit Flachdächern, somit würde es sich in das Gesamterscheinungsbild der Umgebung einfügen.

Die Befreiung ist notwendig, da kein kleinformatiger Dachstein im Flachdachbereich eingesetzt werden kann.

 

Die Verwaltung folgt der Begründung des Planungsbüros und hat keine Einwände.

 


Beschluss:

Zu den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan auf dem Grundstück FlNr. 539/25; Gemarkung Leeder, Wegäcker 6; wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erteilt. Ein Genehmigungsverfahren soll nicht durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen