beschlossen

Ja: 6, Nein: 4

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde durch das Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens von der unteren Baubehörde positiv beschieden. Die Umgebungsbebauung weist eine ähnliche Geschossigkeit auf. Die Grundfläche des Bauvorhabens ist ortsüblich.

Verhältniszahlen wie Grundflächenzahl oder Geschoßflächenzahl spielen eine untergeordnete, oder keine Rolle bei der Beurteilung nach dem Einfügegebot und bilden keinen geeigneten Maßstab für das Einfügen. Auf die Begründung des LRA in der Anlage wird verwiesen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA 3/2022, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 77; Gemarkung Oberdießen, Flurstraße 1 1/2, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Hinweis GRM Wörishofer: Brandschutz von 5m zum Nachbargebäude wird nicht eingehalten.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         6           Stimmen

                                             dagegen:    4           Stimmen