Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in einer Bestandssiedlung. Ein bestehendes Gebäude (Wohnhaus und Stall) soll umfangreich saniert und umgebaut werden. Es ist geplant den bisher als Stall genutzten Mittelteil und das bislang nicht genutzte Dachgeschoß, in Wohnraum umzubauen. Die ehemalige Wagenremise soll als Garage weitergenutzt werden. Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert.
Öffentliche Belange wie u.a. Beachtung des Flächennutzungsplans, Landschaftsschutz, Vermeidung von Splittersiedlungen, werden nicht beeinträchtigt.
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 4, Satz 1, BauGB:
- Nutzungsänderungen von Landwirtschaftlichen Gebäuden,
genehmigungsfähig, da die erhaltenswerte Bausubstanz zweckmäßig verwendet wird und die äußere Gestalt im Wesentlichen erhalten bleibt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.