beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in einer Bestandssiedlung. Ein bestehendes Einfamilienhaus soll abgerissen und an gleicher Stelle mit ähnlicher Kubatur wiedererrichtet werden.

Öffentliche Belange wie u.a. Beachtung des Flächennutzungsplans, Landschaftsschutz, Vermeidung von Splittersiedlungen, werden nicht beeinträchtigt.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 4, Satz 2, BauGB:

-          Neuerrichtungen von Wohngebäuden an gleicher Stelle,

genehmigungsfähig. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

Zum BA 1/2022, Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses mit Terrassenüberdachung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 21/23 Gemarkung Dornstetten, Am Lech 1 1/2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen