beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Der Bauantrag wird als Tektur zum bereits 2019 genehmigten Bauantrag eingereicht. Grund für die Tektur: Es soll eine Gebäudeabschleppung als Unterstand für einen Viehwagen und eine Elektroverteilung mit Schieberwinde im Gebäude integriert werden.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB). Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum BA 4/2022, Neubau eines Jungviehstalles auf dem Grundstück FlNr. 293 Gemarkung Oberdießen, Im Gwend; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauherrn feststellt

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen