beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Unterdießen „nördlich der Kirche“, weicht aber von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

Über das Grundstück verläuft ein Bach, welcher nicht überbaut werden darf. Um 2 Wohnungen im Haus zu errichten, ist der Nachweis von 4 Stellplätzen notwendig.

Das ist nur möglich, wenn der Bach weitere 7 m verrohrt wird um darauf Stellplätze nachzuweisen.

Die Zustimmung der Baugenehmigungsbehörde wurde bereits in Aussicht gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA5;2022Ud, Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan „Nördlich der Kirche“, Fl.Nr.: 127/2; Gemarkung Unterdießen; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen