Sachvortrag:
In Weiterführung des Aufstellungsbeschlusses vom 07.12.2021 TOP I.1 liegt nun der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 01.02.2022 vor.
Die zweite Bürgermeisterin stellt die Änderungen im Wesentlichen vor:
-Erhöhung der maximal zulässigen GR von 120 auf 180
-Erhöhung der Wohneinheiten auf 2 je Doppelhaus
-entsprechende Anpassung des Baufensters aufgrund der Vergrößerung des Grundstücks
Nachtrag: Der Antragsteller bittet noch um geringfügige Verschiebung des Baufensters für Garagen nach Westen (mittig vom Grundstück).
Beschluss:
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Oberdießen „Gartenstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 01.02.2022 wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Verschiebung des Baufensters für Garagen nach Westen mittig des Grundstücks
- Beide Grundstücke (303/4 und 303/6) werden in die Änderung mit einbezogen und erhalten je ein eigenes Baufenster. Der Grenzabstand von 3 Metern auf beiden Seiten der gemeinsamen Grenze sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen