beschlossen

Ja: 8, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung des Aufstellungsbeschlusses vom 07.12.2021 TOP I.1 liegt nun der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 01.02.2022 vor.

 

Die zweite Bürgermeisterin stellt die Änderungen im Wesentlichen vor:

-Erhöhung der maximal zulässigen GR von 120 auf 180

-Erhöhung der Wohneinheiten auf 2 je Doppelhaus

-entsprechende Anpassung des Baufensters aufgrund der Vergrößerung des Grundstücks

 

Nachtrag: Der Antragsteller bittet noch um geringfügige Verschiebung des Baufensters für Garagen nach Westen (mittig vom Grundstück).


Beschluss:

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Oberdießen „Gartenstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 01.02.2022 wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

-          Verschiebung des Baufensters für Garagen nach Westen mittig des Grundstücks

-          Beide Grundstücke (303/4 und 303/6) werden in die Änderung mit einbezogen und erhalten je ein eigenes Baufenster. Der Grenzabstand von 3 Metern auf beiden Seiten der gemeinsamen Grenze sind einzuhalten.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen