Sachvortrag:
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB wurde von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, da die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB entsprechend gelten. Somit steht als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB an.
Beschluss:
In Weiterführung von TOP I.1 wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Oberdießen „Gartenstraße“ mit Begründung in der gebilligten Fassung vom 01.02.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen