beschlossen

Ja: 5, Nein: 10

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Seestall „Lechhaldenfeld“, Römerfeld 2. Es soll ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten errichtet werden, dafür ist der Nachweis von 4 Stellplätzen notwendig. Es wird beantragt 2 davon außerhalb der für Garagen und Stellplätze festgelegten Flächen zu errichten. Das Bauvorhaben ist ansonsten Genehmigungsfrei.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA4;2022; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage, Carport und Stellplätzen mit verlassen d. Baufensters; Fl.Nr.: 94; Gemarkung Seestall; Römerfeld 2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         5           Stimmen

                                             dagegen:    10         Stimmen

(der Antrag ist somit abgelehnt)