Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte
Befreiung vom Bebauungsplan Seestall „Lechhaldenfeld“, Römerfeld 2. Es soll ein
Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten errichtet werden, dafür ist der Nachweis von
4 Stellplätzen notwendig. Es wird beantragt 2 davon außerhalb der für Garagen
und Stellplätze festgelegten Flächen zu errichten. Das Bauvorhaben ist ansonsten
Genehmigungsfrei.
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA4;2022; Errichtung
eines Zweifamilienhauses mit Garage, Carport und Stellplätzen mit verlassen d.
Baufensters; Fl.Nr.: 94; Gemarkung Seestall; Römerfeld 2; wird das Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die
Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 5 Stimmen
dagegen: 10 Stimmen
(der Antrag ist somit abgelehnt)