Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über eine formlose Anfrage über die Errichtung eines Einfamilienhauses. Das Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB.
Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde folgendes festgestellt:
- Das geplante BV befindet sich innerhalb des Flächennutzungsplan und ist als Gemischte- bzw. Wohnbaufläche ausgewiesen
- Das Erscheinungsbild fügt sich in das Ortsbild/Umgebungsbebauung ein.
- Erforderliche Abstandsflächen werden eingehalten
- Die Stellplatzsatzung wird eingehalten
- Die Erschließung soll über eine Abfahrt auf dem Grundstück mit der Flurnummer: 869/10 im Besitz des Antragstellers, erfolgen.
Gegen die Bebauung bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände.
Die untere Baubehörde hat ähnliche Bauvorhaben in zweiter Reihe in der Vergangenheit verneint. (Baulinie, Präzedenzfall für weitere Grundstücke in der Straße).
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen