Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes
Unterdießen „nördlich der Kirche“, weicht aber von den Vorgaben des
Bebauungsplanes ab. Es wurden bereits Anträge auf Befreiung gestellt. Im Laufe
der Bearbeitung d. Bauantrages hat sich ergeben, dass weitere Befreiungen
notwendig sind. Diese wurden jetzt über das LRA nachgereicht.
Der Gemeinderat hat bereits zugestimmt:
- Firstrichtung gedreht, wegen PV-Anlage
- Verlängerte Bachverrohrung wegen Stellplätze.
Insgesamt zu befreien sind folgende Punkte:
- 8.11 und 8.12 Bplan: Abgrabungen/Aufschüttungen und Stützmauern sind infolge des natürlichen Geländes unvermeidbar, werden aber in Grenzen gehalten. Überschreitungen um max. 20 cm. Stützmauern an der Grenze um die Stellplätze sind bis zu 95 cm hoch, da die Stellplätze waagerecht angelegt werden müssen.
- 5.1 und 5.2 Bplan: Wandhöhe talseitig um 50 cm überschritten, Die Überschreitung bei den Wandhöhen ist geringfügig und dem vorhandenen Gelände geschuldet. Eine Überschreitung bei der Firsthöhe liegt nicht vor.
- 6.6 Bplan: Firstrichtung von Nord-Süd auf Ost-West---bereits befreit mit GRS-Beschluss v. 13.7.2021
- 10.3 Bplan: Bebauung innerhalb freizuhaltender Fläche, Wasserschutz---bereits befreit mit GRS-Beschluss v. 18.1.2022
Die Zustimmung der Baugenehmigungsbehörde wurde bereits in
Aussicht gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA5;2022Ud, Antrag auf Befreiung vom
Bebauungsplan „Nördlich der Kirche“, Fl.Nr.: 127/2; Gemarkung Unterdießen; wird
das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil
die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen