Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung)
und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt.
Es wurden geänderte Planunterlagen zum Bauantrag eingereicht, somit ist die erneute Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens notwendig. Der Wohnraum (Kinderzimmer 1. OG) wird nach Norden über der Bestandsgarage erweitert. Es ergeben sich dann auch andere Ansichten.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen