Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Seestall „Ortskern 2“ mit Begründung in der gebilligten Fassung vom 17.02.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen