Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert erneut darüber, dass im Bebauungsplan
Leeder „Beim Seiler“ ursprünglich eine GRZ von 0,30 für das komplette
Grundstück festgesetzt wurde. Zwischenzeitlich wurde mit der 1.Änderung die GRZ
auf der FlNr. 583/1 auf 0,33 erhöht und auf der FlNr. 538/2 auf 0,22 gesenkt.
Nun soll die GRZ auf der FlNr. 0,22 wieder erhöht werden.
Beschluss:
Der mit öffentlicher Bekanntmachung am
04.08.2017 in Kraft getretene Bebauungsplan Leeder „Beim Seiler“ mit Begründung
in der Fassung vom 04.05.2017, redaktionell ergänzt am 27.07.2017 wird zum
zweiten Mal geändert.
Die 2. Änderung bezieht sich auf das
Grundstück mit den FlNr. 583/2 Gemarkung Leeder welches wie folgt umgrenzt
wird:
im Norden Grundstück
FlNr. 583/1 Gemarkung Leeder
im Osten Grundstück
FlNr. 302 Gemarkung Leeder (Kreuzstraße)
im Süden Grundstücke
FlNrn. 582 und 582/7 jeweils Gemarkung Leeder
im Westen Grundstück
FlNr. 582 Gemarkung Leeder
Die Änderung umfasst die Erhöhung der zulässigen GRZ innerhalb des
Geltungsbereiches wie folgt:
-GRZ I von 0,22 auf 0,28
-GRZ II von 0,47 auf 0,62
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB
angewendet werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 4 Stimmen
dagegen: 12 Stimmen
(somit abgelehnt)