abgelehnt

Ja: 4, Nein: 12

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert erneut darüber, dass im Bebauungsplan Leeder „Beim Seiler“ ursprünglich eine GRZ von 0,30 für das komplette Grundstück festgesetzt wurde. Zwischenzeitlich wurde mit der 1.Änderung die GRZ auf der FlNr. 583/1 auf 0,33 erhöht und auf der FlNr. 538/2 auf 0,22 gesenkt. Nun soll die GRZ auf der FlNr. 0,22 wieder erhöht werden.


Beschluss:

 

Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 04.08.2017 in Kraft getretene Bebauungsplan Leeder „Beim Seiler“ mit Begründung in der Fassung vom 04.05.2017, redaktionell ergänzt am 27.07.2017 wird zum zweiten Mal geändert.

 

Die 2. Änderung bezieht sich auf das Grundstück mit den FlNr. 583/2 Gemarkung Leeder welches wie folgt umgrenzt wird:

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 583/1 Gemarkung Leeder

im Osten                     Grundstück FlNr. 302 Gemarkung Leeder (Kreuzstraße)

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 582 und 582/7 jeweils Gemarkung Leeder

im Westen                  Grundstück FlNr. 582 Gemarkung Leeder

 

Die Änderung umfasst die Erhöhung der zulässigen GRZ innerhalb des Geltungsbereiches wie folgt:

-GRZ I von 0,22  auf 0,28

-GRZ II von 0,47 auf 0,62

 

Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         4           Stimmen

                                             dagegen:    12         Stimmen

                                             (somit abgelehnt)