beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Asch „Gewerbegebiet am Bahnhof“, weicht aber von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

Es soll ein Verbindungsbau mit Flachdach und später eine neue Halle errichtet werden. Der Verbindungsbau zwischen der bestehenden Halle und der zukünftigen Werkstatterweiterung soll ein begrüntes Flachdach erhalten, das widerspricht dem Bebauungsplan in Punkt 5d. 

In der neuen Halle wird schwerpunktmäßig der Zuschnitt von Massivholz und Plattenmaterial stattfinden.

Das Flachdach soll begrünt werden um zusätzlichen Naturraum zu schaffen. Eine PV-Anlage auf dem Dach muss noch technisch geklärt werden.

Der Bebauungsplan wurde im März 1993 rechtskräftig.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 09/2022Fu, Antrag auf isolierte Befreiung für den Verbindungsbau vom Bplan, FlNr. 548/16, Gkg. Asch, Gewerbestraße 13b; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen