beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

Die vor kurzem beschlossene Einfriedungssatzung sieht im Einzelfall Metallzäune im Ortskernbereich vor.

§ 2

Art, Gestaltung und Höhe der Einfriedungen

 

(1) In den Ortskernen sind entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen nur sockellose Zäune oder Zäune mit senkrechten Holzlatten oder Hanichelzäune, waagrechte Bretter (nicht geschlossen), sowie Jägerzäune zulässig. Bei historischen Gebäuden sind im Einzelfall historisierende oder historische Metallzäune zulässig.

 

Ein entsprechender Antrag wurde bereits 2019 gestellt und jetzt erneut vorgebracht:

 

Ich beabsichtige die Einfriedung meines Anwesens in Seestall, Ortsstraße 40, zu erneuern.

In Anlehnung an das historische Gebäude würde ich gerne diese Einfriedung mit einem passenden Zaun vornehmen.

Leider musste ich jedoch feststellen, dass dies durch die Einfriedungssatzung nicht ohne weiteres möglich ist.

Ich denke, es ist mit Sicherheit auch im Interesse der Gemeinde, dass ein so prägnantes Gebäude im Ortszentrum von Seestall auch die historisch passende Einfriedung erhält.

Ich beantrage hiermit eine Abweichung von der Einfriedungssatzung für die Errichtung eines Metallzauns nach beigefügtem Muster.

Die Zaunhöhe wird wie bisher 90 cm betragen und an gleicher Stelle errichtet werden.

 

 Ich freue mich schon auf die positive Nachricht und damit auf die weitere Verschönerung des Ortszentrums von Seestall.

 

 

 


Beschluss:

 

Dem Antragsteller wird gemäß Einfriedungssatzung §2 Abs. 1 in geltender Form gestattet, einen historisierenden Metallzaun (ähnlich Foto Anlage) zu errichten. Die Höhe darf 90 cm nicht überschreiten.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen