Sachvortrag:
Die vor kurzem beschlossene Einfriedungssatzung sieht im Einzelfall Metallzäune im Ortskernbereich vor.
§ 2
Art, Gestaltung und Höhe der
Einfriedungen
(1) In den Ortskernen sind entlang der öffentlichen
Straßenverkehrsflächen nur sockellose Zäune oder Zäune mit senkrechten
Holzlatten oder Hanichelzäune, waagrechte Bretter (nicht geschlossen), sowie
Jägerzäune zulässig. Bei historischen Gebäuden sind im Einzelfall
historisierende oder historische Metallzäune zulässig.
Ein entsprechender Antrag wurde bereits 2019 gestellt und jetzt erneut vorgebracht:
Ich beabsichtige die Einfriedung meines Anwesens in Seestall,
Ortsstraße 40, zu erneuern.
In Anlehnung an das historische Gebäude würde ich gerne diese
Einfriedung mit einem passenden Zaun vornehmen.
Leider musste ich jedoch feststellen, dass dies durch die
Einfriedungssatzung nicht ohne weiteres möglich ist.
Ich denke, es ist mit Sicherheit auch im Interesse der Gemeinde,
dass ein so prägnantes Gebäude im Ortszentrum von Seestall auch die historisch
passende Einfriedung erhält.
Ich beantrage hiermit eine Abweichung von der Einfriedungssatzung
für die Errichtung eines Metallzauns nach beigefügtem Muster.
Die Zaunhöhe wird wie bisher 90 cm betragen und an gleicher Stelle
errichtet werden.
Ich freue mich schon auf die positive Nachricht und damit
auf die weitere Verschönerung des Ortszentrums von Seestall.
Beschluss:
Dem Antragsteller wird gemäß Einfriedungssatzung §2 Abs. 1 in geltender Form gestattet, einen historisierenden Metallzaun (ähnlich Foto Anlage) zu errichten. Die Höhe darf 90 cm nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen