Sachvortrag:
Da keine Änderungen zum ursprünglichen Bauantrag vorgenommen wurden, wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits im Zuge der laufenden Verwaltung erteilt.
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis.
Sachvortrag:
Da keine Änderungen zum ursprünglichen Bauantrag vorgenommen wurden, wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits im Zuge der laufenden Verwaltung erteilt.
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis.