Sachvortrag:
II. Nicht öffentlicher Teil
Zugestimmt Beschluss: Folgende Entschädigungen werden festgesetzt: a) Entschädigung für die Dienstbarkeitsbestellung auf landw. Fläche: pro laufendem Meter bestehender Leitung -Wasserleitung 3,60 €/lfd. m -Abwasserleitung 4,00€ lfd. m b) Entschädigung für die Dienstbarkeitsbestellung auf Baulandfläche: pro laufendem Meter Leitung 13,00 €/ lfd. m
c) Entschädigung für benötigte Arbeitsflächen: pro m² tatsächlich benötigte Arbeitsfläche für Kanalleitungen 0,50 €/m²
d) Entschädigung für die Herstellung und den Betrieb von Sickerschächten oder Wasserschiebern 255,00 €/einmalig |