zur Kenntnis genommen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

II. Nicht öffentlicher Teil

 

TOP 2

Festlegung der Entschädigung für Wasser- und Kanalleitungen auf privaten Grundstücken
Vorlage: GFu/2022/7166

Zugestimmt

Beschluss:

 

Folgende Entschädigungen werden festgesetzt:

 

a) Entschädigung für die Dienstbarkeitsbestellung auf landw. Fläche:

pro laufendem Meter bestehender Leitung

-Wasserleitung 3,60 €/lfd. m

-Abwasserleitung 4,00€ lfd. m

 

b) Entschädigung für die Dienstbarkeitsbestellung auf Baulandfläche:

pro laufendem Meter Leitung

13,00 €/ lfd. m

 

c) Entschädigung für benötigte Arbeitsflächen:

pro m² tatsächlich benötigte Arbeitsfläche für Kanalleitungen

0,50 €/m²

 

d) Entschädigung für die Herstellung und den Betrieb von Sickerschächten oder Wasserschiebern

255,00 €/einmalig