beschlossen

Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Bestehende Holzlager- und Einstellplätze sollen teilweise abgerissen werden. An der Stelle soll ein Hackschnitzellager neu errichtet werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 11/2022, Teilabbruch Einstellplätze und Neubau Hackschnitzellager auf dem Grundstück FlNr. 272/8; Gemarkung Leeder, Hauptstraße 72, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. bet. GRM Frieß A.)