Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung)
und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte
Baufläche dargestellt. Bestehende Holzlager- und Einstellplätze sollen
teilweise abgerissen werden. An der Stelle soll ein Hackschnitzellager neu
errichtet werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. bet. GRM Frieß A.)