beschlossen

Ja: 15, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan

Asch „Stockstraße“.

  • Die Terrassenüberdachung überschreitet die Baugrenze. (Nr.: 4.1).
  • Die Grundfläche (GF) wird um 9,14 m² überschritten. (Nr.: 3.1)

Die Notwendigkeit der Befreiungen begründet sich in der Tatsache, dass eine bereits mit Befreiungen genehmigte Terrasse überdacht werden soll.

  • Die geplante Dachneigung mit 5° entspricht nicht den Vorgaben des Bplan. Hier sind 15°-20° vorgegeben. (Nr.: 6.2.3)

Alle drei Befreiungen sind sowohl nach Ansicht der Verwaltung, als auch aus der Sicht der Bauordnungsbehörde vertretbar.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf isolierte Befreiung für eine Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 204/42 Gemarkung Asch, Sonnengarten 14; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den 3 isolierten Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen