Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte
Befreiung vom Bebauungsplan
- Die Terrassenüberdachung überschreitet die Baugrenze. (Nr.: 4.1).
- Die Grundfläche (GF) wird um 9,14 m² überschritten. (Nr.: 3.1)
Die Notwendigkeit der Befreiungen begründet sich in der
Tatsache, dass eine bereits mit Befreiungen genehmigte Terrasse überdacht
werden soll.
- Die geplante Dachneigung mit 5° entspricht nicht den Vorgaben des Bplan. Hier sind 15°-20° vorgegeben. (Nr.: 6.2.3)
Alle drei Befreiungen sind sowohl nach Ansicht der
Verwaltung, als auch aus der Sicht der Bauordnungsbehörde vertretbar.
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung für eine
Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 204/42 Gemarkung Asch,
Sonnengarten 14; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den 3
isolierten Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich
vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2
Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen