Sachvortrag:
Der Bürgermeister
informiert über den Bauantrag für diverse Werbeanlagen des Drogeriemarktes
„Rossmann“. Am bestehenden und im Umbau befindlichen Gebäude soll zweimal der
Schriftzug „Rossmann“ und ein Großplakat angebracht werden. An der Eingangstür
soll ein Rahmenportal aufgestellt werden.
Straßenseitig sind
2 Fahnenmasten und ein doppelseitiges Transparent an der bestehenden
Konstruktion geplant.
Insgesamt werden
die Werbeanlagen als angemessen eingestuft, das Bauvorhaben richtet sich nach
§34 BauGB und fügt sich ein. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum BA 13/2022Fu, Errichtung und Anbringung von
Werbeanlagen für
Drogeriemarkt Gemarkung Leeder, Flurnr.: 534; Bahnhofstraße 27 wird das
Einvernehmen nach § 36
BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen