beschlossen

Ja: 11, Nein: 4

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Das Grundstück soll geviertelt und je ein EFH errichtet werden. Es wird angefragt, ob einer Bebauung mit Einfamilienhäusern in der dargestellten Größe, einer Wandhöhe von max. 6m, einer Dachneigung von max. 25° und einer Teilung des bestehenden Grundstücks durch 4 zugestimmt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 3/2022 Fu, Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Einzelgaragen, Gemarkung Leeder, Flurnr.: 218/6, Dischlanger 4, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    4           Stimmen