Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Das Grundstück soll geviertelt und je ein EFH errichtet werden. Es wird angefragt, ob einer Bebauung mit Einfamilienhäusern in der dargestellten Größe, einer Wandhöhe von max. 6m, einer Dachneigung von max. 25° und einer Teilung des bestehenden Grundstücks durch 4 zugestimmt wird.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 4 Stimmen