Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll ein Raum für ein Schwimmbad mit einer darüber liegenden Terrasse angebaut werden. Einer ähnlichen Anfrage wurde vor kurzem in der Michael-Rehle-Straße vom Gemeinderat zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. bet. GRM Engel)