beschlossen

Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll ein Raum für ein Schwimmbad mit einer darüber liegenden Terrasse angebaut werden. Einer ähnlichen Anfrage wurde vor kurzem in der Michael-Rehle-Straße vom Gemeinderat zugestimmt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 18/2022, Anbau eines Schwimmbades an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 558/18; Gemarkung Leeder, Rehlinger Str. 15, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. bet. GRM Engel)