Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Um eine bessere Nutzbarkeit des Dachgeschosses zu erreichen, soll eine 3,66m breite Schleppdachgaube eingebaut werden. In der näheren Umgebung wäre das die Erste in dieser Bauform.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen