beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Um eine bessere Nutzbarkeit des Dachgeschosses zu erreichen, soll eine 3,66m breite Schleppdachgaube eingebaut werden. In der näheren Umgebung wäre das die Erste in dieser Bauform.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 19/2022, Dachgeschoßausbau mit Einbau einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück FlNr. 45/18; Gemarkung Seestall, Lechwiesenweg 7, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen