vertagt

Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die öffentliche Auszulegung und gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) wird ebenfalls vertag bis nach dem Workshop des GR.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (vertagt)