Beschluss:
Die öffentliche Auszulegung und gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) wird ebenfalls vertag bis nach dem Workshop des GR.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(vertagt)