beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Seestall „Ortskern 2“, weicht aber von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichungen sind:

-          Abweichung von der vorgegebenen Dachneigung und Dachform für Nebengebäude, Anbau, Eingangsüberdachung, Freisitz und Garagen

-          Überschreitung der nach BBPL zulässigen Grundfläche

 

Die Überschreitung der Grundfläche resultiert aus der geplanten langen Zufahrt, diese wird jedoch in sickerfähigem Pflaster ausgeführt. Abweichungen von den Dachneigungen und Dachformen sind gemäß Bebauungsplan § 6.8 ausnahmsweise für Nebenanlagen, Garagen, Carports und untergeordnete Bauteile zulässig.

Auf die Anlagen wird verwiesen, aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 22/2022Fu, Wohnhausneubau mit 2 WE und Doppelgarage, FlNr. 20, Gkg. Seestall, Ortsstraße 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen