abgelehnt

Ja: 0, Nein: 16

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Leeder „Oberdorf Ost 2“. Es soll ein Carport mit 3 Stellplätzen errichtet werden.

 

Es ist eine Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn notwendig, diese liegt aber nicht vor und kann nach Ansicht der Verwaltung auch nicht erteilt werden, da das Grundstück grenzständig bebaut ist und sich Abstandsflächen nicht überlagern dürfen. Außerdem liegt schon eine Grenzbebauung von ca. 36 m vor (Bestandsschutz), diese würde nun über die komplette Grenze zum Nachbargrundstück über ca. 45 m verlaufen. (zulässig wären 9m) Die Beurteilung in diesen bauordnungsrechtlichen Punkten obliegt allerdings abschließend der unteren Baubehörde.

 

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen betreffend, ist das Bauvorhaben nach Beurteilung durch das Bauamt trotzdem nicht genehmigungsfähig, weil

Dachform, Dachneigung, und verwendete Materialien Punkt 6.4 des Bplan widersprechen.

Außerdem widerspricht das BV Punkt 4.2 des Bplan: da sich die Belichtungs- und Lüftungsfunktion


Beschluss:

Zur Bauvoranfrage BV 4/2022, Bahnhofstraße 13, FlNr. 133 + 134/5, Gkg. Leeder, Neubau eines Carport für 3 Stellplätze; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    16         Stimmen

                                             (der Antrag ist somit abgelehnt)