Sachvortrag:
Der
Schulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung
(einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes vor.
Der
Schulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.
Beschluss:
Aufgrund der
Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1
KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband
folgende Haushaltssatzung:
H a u s h a l t s s
a t z u n g
des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.685.500,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
361.900,00
€
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2021 auf 389 (wegen Faktor Grundschüler) Verbandsschüler festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.172.400,00 € festgesetzt.
1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 389 Schüler festgesetzt
Schulverbandsumlage für 389 Schüler
3.013,88 €/Schüler
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde
Denklingen |
|
75 |
|
226.041,13 € |
|
|
|
||
Fuchstal |
|
65 |
|
195.902,31 € |
|
|
|
||
Unterdießen |
|
20 |
|
60.277,63 € |
|
|
|
||
Apfeldorf |
|
16 |
|
48.222,11 € |
|
|
|
|
|
Kinsau |
|
17 |
|
51.235,99 € |
|
|
|
||
Reichling |
|
64,6 |
|
194.696,76 € |
|
|
|
||
Rott |
|
81,4 |
|
245.329,97 € |
|
|
|
|
|
Thaining |
|
11 |
|
33.152,70 € |
|
|
|
||
Vilgertshofen |
|
39 |
|
117.541,39 € |
|
|
|
||
|
|
|
|
|
Gesamt |
|
389 |
|
1.172.400,00 € |
|
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2022 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Fuchstal, den 19.04.2022
SCHULVERBAND FUCHSTAL
(Siegel)
Erwin Karg
Schulverbandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2023 bis 2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen