beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Schulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung (einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes vor.

Der Schulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

 

des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                   1.685.500,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                     361.900,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2021 auf 389 (wegen Faktor Grundschüler) Verbandsschüler festgesetzt.

 

1. Verwaltungsumlage

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.172.400,00 € festgesetzt.

 

1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 389 Schüler festgesetzt

 

 

             Schulverbandsumlage für 389 Schüler

                                                                                                                                       3.013,88 €/Schüler

 

2. Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde

 

Denklingen

 

75

 

226.041,13 €

 

 

 

Fuchstal

 

65

 

195.902,31 €

 

 

 

Unterdießen

 

20

 

60.277,63 €

 

 

 

Apfeldorf

 

16

 

48.222,11 €

 

 

 

 

Kinsau

 

17

 

51.235,99 €

 

 

 

Reichling

 

64,6

 

194.696,76 €

 

 

 

Rott

 

81,4

 

245.329,97 €

 

 

 

 

Thaining

 

11

 

33.152,70 €

 

 

 

Vilgertshofen

 

39

 

117.541,39 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

389 

 

1.172.400,00 €

 

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2022 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Fuchstal, den 19.04.2022

 

SCHULVERBAND FUCHSTAL

 

 

                                                (Siegel)

 

Erwin Karg

Schulverbandsvorsitzender

 

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2023 bis 2025 wird genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen