Sachvortrag:
Schulverbandsvorsitzender Karg ist als Anordnungsbefugter bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Vorsitzender Schneider übernimmt den Vorsitz.
Herr Braunegger trägt den Bericht als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung vom 11.04.2022 vor und stellt fest, dass die örtliche Prüfung keine Beanstandungen ergeben hat.
Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2021 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.
Beschluss:
Feststellung des
Jahresergebnisses
Solleinnahmen
Verwaltungshaushalt 1.710.391,74
€
Solleinnahmen
Vermögenshaushalt 290.664,05
€
Summe
Solleinnahmen 2.001.055,79
€
+ neue
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter
Kasseneinnahmereste 0,00
€
Summe bereinigte
Solleinnahmen 2.001.005,79
€
Sollausgaben
Verwaltungshaushalt 1.710.391,74
€
Sollausgaben
Vermögenshaushalt 290.664,05
€
Summe Sollausgaben 2.001.055,79
€
+ neue
Haushaltsausgabereste 0,00
€
- Abgang alter
Haushaltsausgabereste 0,00
€
- Abgang alter
Kassenausgabereste 0,00
€
Summe bereinigte
Sollausgaben 2.001.055,79
€
Zuführung zum Vermögenshaushalt 265.664,05
€
Zuführung Rücklage 235.101,42
€
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2021 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegebenenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Schulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2021 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2021 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. bet. SchV Vors. Karg)