Sachvortrag:
Der
Grundschulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der
Haushaltssatzung 2022 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes
vor.
Der Vorsitzende
erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022. Ferner werden
Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem
Vorbericht 2022 erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG,
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
H a u s h a l t s s
a t z u n g
des Grundschulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Grundschulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
205.800,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
549.000,00
€
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2021 auf 213 Verbandsschüler festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 74.600,00 € festgesetzt.
1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 213 Schüler festgesetzt
Schulverbandsumlage für 213 Schüler
350,23 €/Schüler
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde
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Fuchstal
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162 |
56.738,03 € |
Unterdießen |
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51 |
17.861,97 € |
Summe
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213 |
74.600,00 € |
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2022 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Fuchstal, den 26.05.2022
GRUNDSCHULVERBAND FUCHSTAL
(Siegel)
Erwin Karg
Grundschulverbandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis: dafür: 5 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2023
bis 2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 5 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen