Sachvortrag:
Grundschulverbandsvorsitzender Karg ist als Anordnungsbefugter bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Vorsitzender Enthofer übernimmt den Vorsitz.
Frau Gast trägt den Bericht als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung vom 11.04.2022 vor und stellt fest, dass die örtliche Prüfung keine Beanstandungen ergeben hat.
Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2021 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 169.242,53
€
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 381.584,58
€
Summe Solleinnahmen 550.827,11
€
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00
€
Summe bereinigte Solleinnahmen 550.827,11
€
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 169.242,53
€
Sollausgaben Vermögenshaushalt **) 381.584,58
€
Summe Sollausgaben 550.827,11
€
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 0,00
€
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 0,00
€
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
€
Summe bereinigte Sollausgaben 550.827,11
€
Zuführung vom Vermögenshaushalt 20.873,60
€
Entnahme Rücklage 36.584,58
€
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2021 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegebenenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Schulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2021 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2021 genehmigt.