Sachvortrag:
Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der
Haushaltssatzung 2022 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes
vor.
Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2022 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden
Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem
Vorbericht 2022 erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG,
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das
Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG,
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er
schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.155.700,00
€
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
50.000,00
€
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind
nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
1. Verwaltungsumlage
1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2022 auf 866.500,00
€ festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden
bemessen.
1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende
Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2020 auf 5.484 Einwohner festgesetzt.
1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 158,01 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage entfällt
3. Umlage je Mitgliedsgemeinde
3.1 Verwaltungsumlage
Gemeinde Einwohner € /Einwohner Verwaltungsumlage
Fuchstal 4.035 158,01 637.550,60
€
Unterdießen 1.449 158,01 228.949,40
€
Summe 5.484 158,01 866.500,00
€ €
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines
jeden Kalendermonats des Jahres 2022 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 7 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2023 bis 2025 wird ebenfalls genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 7 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen