beschlossen

Ja: 7, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung 2022 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes vor.

Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2022 erläutert und diskutiert.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                   1.155.700,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                       50.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1. Verwaltungsumlage

 

1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 866.500,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2020 auf 5.484 Einwohner festgesetzt.

 

1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 158,01 € festgesetzt.

 

2. Investitionsumlage             entfällt

 

 

 

3. Umlage je Mitgliedsgemeinde

 

3.1 Verwaltungsumlage

 

   Gemeinde    Einwohner     € /Einwohner Verwaltungsumlage

   Fuchstal        4.035               158,01                                     637.550,60 €

   Unterdießen  1.449               158,01                                     228.949,40 €

   Summe          5.484               158,01                                     866.500,00 €                                                         

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2022 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 

 

                                   

 

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         7           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2023 bis 2025 wird ebenfalls genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         7           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen