Sachvortrag:
Gemeinschaftsvorsitzender Karg ist als Anordnungsbefugter bei der
Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.
Stellvertretender Vorsitzender Enthofer übernimmt den Vorsitz.
Herr Völk trägt den Bericht als Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung vom 11.04.2022 vor und
stellt fest, dass die örtliche Prüfung keine Beanstandungen ergeben hat.
Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2021 mit dem von der Verwaltung
aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.
Beschluss:
Die im Haushalt 2021 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinschaftsversammlungsbeschlüssen erfolgt ist, sowie die Rücklagenentnahme, werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Das von der Verwaltung aufgestellte Ergebnis lautet wie folgt:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 1.067.247,07 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 40.281,81 €
Summe Solleinnahmen 1.107.528,88€
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00€
Summe bereinigte Solleinnahmen 1.107.528,88€
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 1.067.247,07 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt 40.281,81 €
Summe Sollausgaben 1.107.528,88€
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte Sollausgaben 1.107.528,88€
Fehlbetrag/Überschuss 0,00 €
In den Sollausgaben
sind enthalten
Nachrichtlich
*) Zuführung zum Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt 25.658,31
€
**)
Zuführung Entnahme Allgemeinen
Rücklage 40.281,81 €
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2021 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegebenenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Gemeinschaftsversammlung für die Jahresrechnung 2021 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2021 genehmigt.
.
Abstimmungsergebnis: dafür: 6 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. Beteiligung
Karg)