beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Seestall „Ortskern 1“ mit Begründung in der gebilligten Fassung vom 31.03.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen