beschlossen

Ja: 14, Nein: 3

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Das Nebengebäude wurde mit Bescheid vom 21.3.2002 mit Privilegierung für einen Gartenbaubetrieb (Baumschule) genehmigt. (§ 35 BauGB Abs.1 Nr.2) Das Gebäude wurde damals am Standort Grasmühle abgebaut und an der jetzigen Stelle errichtet und ist dementsprechend in die Jahre gekommen. Es soll aus statischen, funktionalen und gestalterischen Gründen durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden. Neben einer in Massivbauweise geplanten, mit Ofen beheizbaren Hobbywerkstatt, entstehen. Abstell- und Lagerbereiche, sowie ein Hühnerstall in klassischer Holzständerbauweise. Die Dachfläche soll mit einer PV-Anlage versehen werden.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 04.08.2011 und Genehmigungsbescheid vom 02.09.2011 wurde einer Nutzungsänderung zum privaten Nebengebäude das Einvernehmen erteilt, weshalb aus Sicht der Verwaltung auch dem Abriss und Neubau an gleicher Stelle und mit ähnlicher Kubatur das gemeindliche Einvernehmen nicht versagt werden kann.

Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

 

Zum BA 23/2022, Abbruch und Ersatzneubau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. 593/2 Gemarkung Seestall, Lechmühlen14a; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen