beschlossen

Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Bei dem bestehenden Wohnhaus soll das Dach um 1 m angehoben werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen mit gesamt dann 3 Wohneinheiten. Die gesamte Gebäudehöhe beträgt nach der Maßnahme 9,90 m.

Außerdem wird energetisch saniert.

Stellplatznachweis ist unvollständig, wird nachgereicht.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

Vom Gemeinderat wird angeregt die Gauben mit einem Satteldach auszuführen.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 26/2022, Aufstockung und energetische Sanierung Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 206/10; Gemarkung Asch, Roßschwemme 8, wird das Einvernehmen nach

§ 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass der Stellplatznachweis erbracht wird.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. bet. GRM Frieß E.)