Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Bei dem bestehenden Wohnhaus soll das Dach um 1 m angehoben werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen mit gesamt dann 3 Wohneinheiten. Die gesamte Gebäudehöhe beträgt nach der Maßnahme 9,90 m.
Außerdem wird energetisch saniert.
Stellplatznachweis ist unvollständig, wird nachgereicht.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Vom Gemeinderat wird angeregt die Gauben mit einem Satteldach auszuführen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
bet. GRM Frieß E.)