Sachvortrag:
Feststellung
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Fritz Kratzer trägt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 vor. Diese hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben.
Entlastung
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung, er ist deshalb bei diesem Beschluss nicht stimmberechtigt. Zweiter Bürgermeister Völk übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Dem Gemeinderat liegt die Jahresrechnung mit folgendem Ergebnis vor:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 10.451.532,41
€
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 12.498.891,42
€
Summe Solleinnahmen 22.950.423,83 €
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00
€
Summe bereinigte Solleinnahmen 22.950.423,83
€
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 10.446.640,03
€
Sollausgaben Vermögenshaushalt **) 12.498.890,23
€
Summe Sollausgaben 22.945.530,26 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
€
Summe bereinigte Sollausgaben 22.945.530,26 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00
€
In den Sollausgaben sind enthalten
*) Zuführung
zum Vermögenshaushalt 2.927.130,79
€
**) Zuführung zu Rücklagen 3.085.313,94
€
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2021 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegeben falls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür 14 Stimmen
dagegen 0 Stimmen
(pers. bet. BGM Karg)
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2021 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2021 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
bet. BGM Karg)