Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den vorliegenden Haushaltsplan, die Haushaltssatzung sowie die entsprechenden Anlagen. Anstehende Fragen werden beantwortet.
Der
Entwurf wurde im Finanzausschuss diskutiert und vorgeschlagen, diesen mit den
Änderungen (in den dem Rat übersandten Entwurf gelb markiert) dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen und
dem Gemeinderat zu empfehlen diesem zuzustimmen.
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Fuchstal
(Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Fuchstal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
8.056.100,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
14.643.900,00
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
6.500.000,00
€
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 290 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 280 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
700.000,00
€
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Fuchstal, xx.xx.xxxx
GEMEINDE FUCHSTAL
(DS)
Erwin Karg
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen