Beschluss:
In Weiterführung des vorhergehenden Tagesordnungspunktes wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Entwurfes vom 12.05.2022 die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen; außerdem werden die Nachbargemeinden beteiligt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen