beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es wird angefragt, ob ein Tiny-Haus (Trailer) als Betriebserweiterung zum bestehenden Hotel errichtet werden darf. Die Maße sind ca. 737 x 255 x 400 cm (16m²). Zunächst eines und bei Erfolg ein Weiteres.

Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert, die des Tiny-Hauses ist nicht geklärt.

 


Beschluss:

 

Zur BV 05/2022; Aufstellen von 1 – 2 ständig mobilen (nicht festen) Tinyhäusern zur Erweiterung des Hotelbetriebs auf dem Grundstück FlNr. 560 Gemarkung Seestall, Hohenwart 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen