beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

 

1. Anlass und Hintergrund

Der nun vorliegenden Abschlussbericht enthält die aktuellen, wesentlichen städtebaulichen Entwicklungsziele und Sanierungsabsichten für die Ortskerne Asch und Leeder. Für die weitere Teilnahme an der Städtebauförderung im Bund-Länderprogramm „Lebendige Zentren“ können nun die Sanierungsgebiete in Asch und Leeder entsprechend § 142 BauGB mit Satzung förmlich festgelegt werden. Mit Inkrafttreten der Satzung wird die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von geförderten öffentlichen und ggf. privaten Maßnahmen zur Aufwertung der vorhandenen baulichen Strukturen und Funktionen innerhalb des Sanierungsgebiets geschaffen.

Der Erhalt, die Instandsetzung und Reaktivierung von ortsbildprägenden und historischen Gebäuden sowie die Belebung der Ortskerne durch Maßnahmen zur Verbesserung des Nutzungsangebots und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sind dabei die wesentlichen Ziele, um langfristig eine positive Entwicklung des Ortscharakters und der Lebensqualität in der Gemeinde Fuchstal zu erreichen.

Mit der Festlegung des Sanierungsgebiets erhält die Gemeinde für künftige bauliche Entwicklungen im Sanierungsgebiet bauplanungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten gemäß § 144 BauGB und schafft gleichzeitig die Gebietskulisse für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.

 

2. Durchgeführte Verfahrensschritte nach BauGB

• Billigung der im Abschlussberichts der Vorbereitenden Untersuchung (VU) dargestellten Ziele und Maßnahmen zur Sanierung durch den Gemeinderat am 09.06.2022.

 

Mit der Billigung des Abschlussberichts der vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind die dort ausgearbeiteten städtebaulichen Ziele und Maßnahmen verbindlich festgelegt. Weiterhin wurde der Abschlussbericht vom Sachgebiet Städtebau der Regierung von Oberbayern geprüft und freigegeben.

Damit wird die Umsetzung dieser Ziele der Schwerpunkt der Ortsentwicklung in den Sanierungsgebieten „Ortskern Asch“ und „Ortskern Leeder“. Im Zeit- und Maßnahmenplan der VU wird der absehbare Umsetzungszeitraum und die wirtschaftliche Machbarkeit nachgewiesen.

                     • Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 07.04.2022. Dazu wurden die Bürgerinnen und Bürger über eine öffentliche Bekanntmachung eingeladen. Die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung sind in einem Protokoll im Anhang der VU festgehalten.

                     • Die Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB wurde bereits im Rahmen einer Trägerbeteiligung zur Erstellung des ÜISEK durchgeführt. Die Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 22.01.2020 bis 27.02.2020. Die Abwägung zu den eingereichten Stellungnahmen, soweit für die Durchführung der Sanierung einschlägig, ist als Anhang zur VU enthalten.

 

3. Städtebauliche Missstände und Entwicklungsbedarfe

• Hoher Anteil nicht oder „unterwert“ genutzter Bausubstanz

• Gebäude mit schweren baulichen Mängeln

• Schlechter äußerlicher Zustand von ortsbildprägenden, historisch bedeutsamen Gebäuden

• Öffentliche Verkehrs- und Freiflächen mit baulichen und / oder gestalterischen Mängeln

• Mangelnde Aufenthaltsqualität von öffentlichen Bereichen in den Ortsteilkernen

• Mangelnde Nutzungs- und Angebotsvielfalt und Barrierefreiheit

 

4. Zielsetzungen

• Sanierung von privaten und öffentlichen ortsbildprägenden und historisch bedeutenden Gebäuden

• Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Ortskernen von Asch und Leeder

• Stärkung der Wohnfunktion im Ortskern

• Erhaltung und Aufwertung des historischen Ortsbildes und der Baukultur

 

5. Lage und Abgrenzung der Sanierungsgebiete

Die Sanierungsgebiete umfassen die Ortskernbereiche von Asch und Leeder und wurden so abgegrenzt, dass sich die im Zeit- und Maßnahmenplan festgelegten Einzelmaßnahmen zweckmäßig durchführen lassen und keine Erweiterungen erforderlich werden (§ 142 Abs. 1 BauGB).

Als Grundlagen für die Sanierungsgebietsabgrenzungen dienten die Untersuchungsgebiete des ÜISEK. Im Vergleich zu den Untersuchungsgebieten wurden die Sanierungsgebiete stellenweise geringfügig verändert. Aus dem Untersuchungsgebiet Seestall soll kein - 3 -

 

Sanierungsgebiet abgeleitet werden, da das Gebiet nur wenige Flurstücke umfasst und der einzige festgestellte städtebauliche Missstand im Rahmen einer Einzelmaßnahme behoben werden kann.

 

6. Begründung der Verfahrenswahl und der Genehmigungspflichten

Für die Sanierungsgebiete „Ortskern Asch“ und „Ortskern Leeder“ sind keine nennenswerten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zu erwarten, daher wird vorgeschlagen, die Sanierung im vereinfachten Verfahren nach §142 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156a BauGB) finden dementsprechend keine Anwendung.

Für die Durchführung der Sanierung in den Ortskernen werden die Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 1 Satz BauGB angewendet. Die Genehmigung nach § 144 Abs. 1 Satz 2 wird gemäß § 144 Abs. 3 BauGB für die gesamten Sanierungsgebiete allgemein erteilt. Ein Sanierungsvermerk wird daher gemäß § 143 Abs 2 nicht erforderlich. Die so möglichen Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten (Vorkaufsrecht, Veränderungssperre) innerhalb der Sanierungsgebiete geben der Gemeinde Fuchstal ausreichend Handlungsspielraum um die Sanierung den Zielen entsprechend durchführen zu können.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete „Ortskern Asch“ und „Ortskern Leeder“ per Satzung. Die Satzungstexte wurden im Rahmen der heutigen Sitzung vollumfänglich verlesen. Die Satzungen haben eine Laufzeit von 15 Jahren und werden mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft gesetzt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen