beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan „Leeder Oberdorf Ost II“ fügt sich ein und erfüllt die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung.

Die Unterschriften der Nachbarn sind nicht vollständig, die unmittelbar betroffenen Nachbarn haben Bedenken wegen der Belichtung.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung des Genehmigungsverfahrens zu beschließen. Das Einvernehmen ist unabhängig davon erforderlich.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 35/2022, Neubau eines Carports mit Holzlege/GeräteraumStellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 143; Gemarkung Leeder, Bahnhofstraße 6, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Die Gemeinde verlangt die Durchführung des Genehmigungsverfahrens.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen