beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 37/2022Fu, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 20; Gemarkung Asch, Eschenweg, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen